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   OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/2000, 20 W 205/00   

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https://dejure.org/2001,7006
OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/2000, 20 W 205/00 (https://dejure.org/2001,7006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.01.2001 - 20 W 205/2000, 20 W 205/00 (https://dejure.org/2001,7006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 20 W 205/2000, 20 W 205/00 (https://dejure.org/2001,7006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Betreuers ; Berufsbetreuer; Stundensatz; Mittellosigkeit des Betreuten; Staatskasse

  • Wolters Kluwer

    (Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundensatzerhöhung infolge besonderer Fachkenntnisse des Betreuers)

  • Judicialis

    FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; BVormV... G § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besondere Kenntnisse des Berufsbetreuers; Lehrer für Pflegeberufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Betreuervergütung, Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00
    Besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse sind solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).

    Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG), die nur vorliegen, wenn der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, gegen Denkgesetze verstoßen oder allgemein bekannte Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und 124/125).

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00
    Durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind Fachkenntnisse, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden und diese Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen Abschluss aufweist (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 32 = JurBüro 2000, 93 = BayObLGZ 1999 Nr. 60; Barth/Wagenitz, a.a.0.).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00
    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (vgl. BayObLG a.a.0. und EzFamR 2000, 104; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00
    Ebenso hat das Bay- ObLG (BtPrax 2000, 33 = JurBüro 2000, 92 = BayObLGZ 1999 Nr. 63) die Ausbildungsberechtigung für Bankkaufleute gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz lediglich einer abgeschlossenen Lehre, nicht jedoch einer Hochschulausbildung gleichgesetzt.
  • LG Saarbrücken, 11.06.2002 - 5 T 239/02
    Besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse sind solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und die geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern (vgl. Bundestagsdrucksache 13/1758, Seite 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Auflage, § 1836 BGB , Rdnr. 14; BayObLG, BT-Prax 2000, 81; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 113).

    Allerdings müssen diese Kenntnisse durch eine Ausbildung erworben sein, die in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung derartiger Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG, BT-Prax 2000, 81; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 113; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 551; Thüringer OLG, FG-Prax 2000, 110).

    Eine Ausbildung ist dann einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar, wenn diese Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, wenn der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht und wenn sie einen formalen Abschluss aufweist (vgl. BayObLG, JurBüro 2000, 93; OLG Braunschweig, BT-Prax 2000, 130; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 113; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.07.2000 - 5 W 173/00-62 - sowie die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 18.10.2000 - 5 T 659/00 - und vom 21.12.2001 - 5 T 638/01 - und Dodegge, NJW 2001, 2758, 2678, m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich

    Auf einen Vergleich der Stundenzahlen kommt es hierbei nicht an (ebenso OLG Frankfurt am Main OLGR 2001, 113, 114).
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